Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- Für unsere Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen dieser Schriftformklausel.
- Gemietete Artikel sind Eigentum der Firma Erich Wechsel, Spül- & Geschirrservice.
- Verkaufsartikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Firma Erich Wechsel, Spül- & Geschirrservice. Es besteht auch ein erweitertes Eigentumsrecht.
- Der Kunde stellt die erforderliche Energie- und Wasserversorgung sicher.
2. Angebote, Auftragsbestätigung, Rechte an Unterlagen
- Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die hierzu gehörenden Unterlagen dienen nur zur vorläufigen Orientierung des Kunden.
- Ein Vertrag wie insbesondere auch ein verbindlicher Anlieferungstermin kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
- An sämtlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Verwertungsrechte vor.
3. Preise und Leistungen
3.1. Listenpreise
Als vereinbart gelten die Angaben in unserer jeweils aktuellen Preisliste. Die dortigen Angaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die reinen Mietpreise gelten ab Firmensitz. Der Mietpreis ist bei Übernahme fällig. Bei Beträgen bis 20,00€ berechnen wir einen Mindermengen-Zuschlag von 5,00€. Bei Zulieferung gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden. Die Transportkosten beziehen sich auf ebenerdige Anlieferung und Abholung. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau, sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Der Verleiher behält sich vor, vom Kunden eine Kaution in Höhe von 50% des Leihwertes bei der Übergabe zu verlangen. Etwaige Wartezeiten, die nicht durch den Verleiher verursacht werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.2. Gesonderte Berechnung von Endreinigung, Sonstiges
Sämtliche Leihgegenstände müssen in einem ordnungsgemäß gereinigten Zustand abgegeben werden. Sollten die geliehenen Gegenstände ungereinigt zurückgegeben werden, wird der in den Preislisten angegebene Betrag (z.Zt. 30%Aufschlag auf Grundmiete) für die notwendige Endreinigung erhoben. Ausgenommen übermäßige Verschmutzungen, diese werden gegen Aufwand berechnet. Leihartikel und Leihgeräte dürfen nur für ihren jeweils vorhergesehenen Zweck verwendet werden.
3.3. Mietdauer und Zeitpunkt von Anlieferung und Abholung
Abholung, Lieferung und Rückgabe vom Leihartikel haben während unserer Geschäftszeiten zu erfolgen. Ausgenommen sind vereinbarte und bestätigte Termine. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietdauer muss eingehalten werden. Darüber hinaus ist für jeden weiteren Tag der Mietüberschreitung eine jeweilige Tagesmiete fällig. Bei sämtlichen Mietzeitüberschreitungen haftet der Mieter für alle für den Vermieter auftretenden Nachteile und Ausfallschäden. Diese müssen vom Vermieter genau beziffert werden. Wird nachträglich eine Mietzeitverlängerung vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, den zusätzlichen Mietpreis so schnell wie möglich, bzw. nach Aufforderung vom Vermieter zu entrichten. Geschieht dies nicht, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters den Mietgegenstand in Besitz zu nehmen oder durch Dritte, vom Vermieter Beauftragte in Besitz nehmen zu lassen. Mietdauer bei Gläser-/Geschirrspülmaschinen beträgt mindestens zwei Tage. Für Leihartikel wird die Mietgebühr für jeweils drei Tage berechnet (Mieteinheit ME = 3 Tage). Bei Anlieferung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Anfahrt möglich ist.
3.4. Stornierungen
Der Mieter hat das Recht den Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit zu kündigen. Je nach Kündigungszeitpunkt behalten wir uns vor, Stornierungskosten zu erheben.
4. Haftung des Kunden
4.1. Bedienungspersonal und Abnahme
Der Kunde stellt geeignetes Personal zur Einweisung und Bedienung zur Verfügung. Dieses überprüft für den Kunden verantwortlich das Gerät, wie auch angemietetes Zubehör anlässlich der Anlieferung, bzw. Selbstabholung auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit. Soweit unmittelbar nach Abschluss der Abnahme keine ausdrücklichen Einwendungen erfolgen, gilt das Gerät sowie Zubehör als vollständig, unversehrt und voll funktionsfähig abgenommen.
4.2. Verlust, Beschädigung, zufälliger Untergang oder Verschlechterung
Der Kunde ergreift geeignete Maßnahmen und stellt geeignetes Personal zur Verfügung zur Absicherung aller angemieteten Gegenstände vor Beschädigung, Diebstahl wie auch sonstiger Beeinträchtigung. Der Kunde übernimmt die vollständige Haftung für zufälligen Untergang oder Verschlechterung des Gerätes, Zubehörs, Geschirrs oder Besteckes für den Zeitraum ab Übergabe, bis zur vollständigen Übernahme bei Abholung oder Rückgabe. Bei Beschädigung des Leihgerätes hat der Kunde die Reparaturkosten sowie pro Tag Reparaturdauer den aktuellen täglichen Mietpreis als Nutzungsausfallschaden zu erstatten. Bei Beschädigung oder Verlust von Geschirr, Besteck, Gläser und/oder Zubehör ist der Kaufpreis des Ersatzerwerbs zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines erheblich geringeren oder keines Schadens vorbehalten. Eine eventuelle Sachversicherung über die Leihartikel obliegt dem Mieter.
5. Haftung und Gewährleistung des Vermieters
5.1. Anlieferungsverzug
Im Falle eines aufgrund höherer Gewalt, oder sonst von uns nicht zu vertretenden Anlieferungsverzug wird der Anlieferungszeitpunkt angemessen verschoben.
5.2. Gewährleistung
Wir gewährleisten die mangelfreie Funktionsfähigkeit des Gerätes wie auch die Mangelfreiheit und Sauberkeit der vermieteten sonstigen Gegenstände im Zeitpunkt der Übergabe.
5.3. Sonstiges
Im Übrigen ist eine Haftung, soweit in den vorliegenden Vereinbarungen nicht ausdrücklich geregelt, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aufgrund positiver Vertragsverletzung wie auch aufgrund Verschuldens bei Vertragsabschluss oder nach Vertragsbeendigung, es sei denn, von unserer Seite wird zwingend wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
6. Gültigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für einen solchen Fall verpflichten sich die Parteien schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort wird soweit gesetzlich zulässig, der Ort unseres Sitzes vereinbart. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird hiermit Kempten als Gerichtsstand vereinbart.